Zur weiteren Abmilderung der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einigte sich der Koalitionsausschuss am 22. April 2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (KUG). Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine generelle, sondern eine von der Dauer der Kurzarbeit und der Höhe des Arbeitsausfalls abhängige Erhöhung, welche zudem bis zum 31.12.2020 begrenzt ist.