Dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 zur Corona-Prämie zufolge, kann dem Arbeitnehmer ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss oder Sachbezug von bis zu 1.500€ gewährt werden.
Die Auszahlung des Freibetrags erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 veranlasst werden.