Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.