Wie Ende letzten Jahres bereits angekündigt, gibt es für die Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2024 einen nochmal überarbeiteten Programmablaufplan (PAP). Mittels Rückrechnungen sind bereits abgerechnete Zeiträume in 2024 zu korrigieren und der neue PAP regulär spätestens ab dem 01.04.2024 anzuwenden.

Seit dem 01.01.2023 besteht für Arbeitgeber hinsichtlich der Entgeltabrechnungsdaten die Teilnahmeverpflichtung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Im zweiten Teil unserer Blog-Serie soll die Umsetzung im SAP HCM beschrieben werden.

Mit der Version 2H 2023 von SAP SuccessFactors erhielt der Talent Intelligence Hub (TIH) den Status „General Available“ und ist somit offiziell für alle SuccessFactors-Kunden verfügbar. Als Bestandteil der Systembasis (Platform) kann die Neuentwicklung ohne zusätzliche Lizenzgebühren genutzt werden. In diesem Beitrag stellen wir das neue Talent Intelligence Hub in SuccessFactors vor.

Die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung hat zum 01.01.2023 eine Erweiterung erfahren, die folglich auch Auswirkungen auf den Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll hat. In diesem zweiten Teil des Zweiteilers soll nun die Umsetzung im SAP HCM skizziert werden.

Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.

Zum 01.01.2024 erhält der DEÜV-Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) eine neue Datensatzversion. Im zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe soll die Umsetzung im SAP HCM beschrieben werden.

Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.

Innerhalb des eAU-Meldeverfahrens kommt es aufgrund von arbeitsfreien Zeiträumen, wie Wochenenden, häufig zu erhöhtem Zeitaufwand in der Sachbearbeitung, da diese bisher nicht im Meldeverfahren abgedeckt sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde das Customizing um eine neue Funktion erweitert, auf welche wir im folgenden Blogartikel eingehen.

Seit 01.06.2016 kann die Versicherungsnummern vom Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher über das Meldeverfahren (Meldeverfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer (VAV)) maschinell bei der deutschen Rentenversicherung abgefragt werden.
Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier. 

Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.