Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Der DEÜV-Datensatz „Anforderung Arbeitgeberkonto“ (DSAK) wird zum 01.01.2025 eine neue Datensatzversion erhalten. Die Änderungen sollen hier vorgestellt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vorgelegt, der die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sicherstellen soll. Im Rahmen dieses Entwurfs ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro sowie des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro vorgesehen.
Der neue Referentenentwurf vom 03.09.2024 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind in 2025 erneut Initialmeldungen abzugeben.
Ab dem 01.01.2025 wird die Rechtskreistrennung in der Sozialversicherung aufgehoben, auch mit Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll.
Seit dem 01.07.2023 wird in der Pflegeversicherung nicht nur ein Zuschlag für Kinderlose erhoben, sondern auch ein Beitragsabschlag für „Kinderreiche“ gewährt. Zum effizienten Nachweis der Elterneigenschaft und der PV-relevanten Anzahl Kinder soll zum 01.04.2025 ein neuer Datenaustausch eingeführt werden. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir den Aufbau des Datenaustauschs skizzieren.
Zum 01. Juli 2024 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Der Inhalt des beschlossenen Kompromissvorschlags mit Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll soll hier skizziert werden.
Die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung hat zum 01.01.2023 eine Erweiterung erfahren, die folglich auch Auswirkungen auf den Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll hat. In diesem zweiten Teil des Zweiteilers soll nun die Umsetzung im SAP HCM skizziert werden.