Zum Auftakt des neuen Jahres möchten wir unsere anspruchsvollen Software-Produkte vorstellen, die darauf abzielen, das HR-Management nicht nur effizienter, sondern auch transparenter zu gestalten. Entstanden sind diese Produkte als Antwort auf die vielfältigen Anforderungen unserer geschätzten Kunden. Wir haben innovative Lösungen entwickelt, um gezielt Unterstützung in HR-Prozessen zu bieten. Alle Informationen zu unserer Produktpalette erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bis zum 31.12.2023 galt ein Freibetrag von € 110,00 brutto für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen.
Ab dem 01.01.2024 gilt eine Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen.
Alle Informationen finden Sie im folgenden Blogbeitrag.
Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.
Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.
Ab dem 01.01.2024 ist in SAP eine DEÜV-Meldung aufgrund von Elternzeit erforderlich. Wie sie hier vorgehen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Das Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 12, deren Änderungen fachlich und mit Bezug zur SAP HCM Payroll hier erläutert werden sollen.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält der DEÜV-Datensatz für das Arbeitgeberkonto eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.
Kundengeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit, um Kundenbeziehungen zu pflegen und Geschäftspartnerschaften zu fördern. Doch wie sieht es aus, wenn es um das Steuerrecht geht? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen ab dem Jahr 2024.
Zum 01.01.2024 erhält das Abrufverfahren der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine neue Version der Verfahrensbeschreibung. Dessen wesentliche Änderung soll hier kurz erläutert werden, auch wenn sie in keiner neuen Datensatzversion resultiert und damit ohne Änderungen im SAP HCM bleibt.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält die Ausnahmevereinbarung im A1-Verfahren eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.