Anfang September wurden die neuen Vordruckformulare sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundestfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im dritten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im zweiten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Am 08.09.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt.

Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2021 im Bundesgebiet 3,30 % und in den alten Bundesländern 3,31 %.

Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Wie auch in den letzten Jahren werden wir Sie wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Dieser Artikel umfasst die Rechengrößen für 2022.

Zum 01.01.2022 wird die Sachbezugsfreigrenze, oftmals auch 44-Euro-Freigrenze genannt, von 44 auf 50 Euro angehoben. Natürlich auch im SAP HCM.

Auch im letzten Quartal des Jahres 2020 kommt es noch einmal zu einigen Beschlüssen, welche das Kurzarbeitergeld betreffen. Angesichts der aktuellen Lage wird es nach Einschätzung der Bundesregierung „noch bis in das Jahr 2022 andauern, ehe das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie wieder erreicht wird.“ (10.09.2020, Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie) Daher werden die Sonderregelungen für Kurzarbeit auf 2021 ausgeweitet. Die genauen Änderungen finden Sie im folgenden Blogartikel.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im letzten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.