Aufgrund des am 28.12.2022 verkündeten 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde mit dem 01.01.2024 im DEÜV-Meldeverfahren eine gesonderte Elternzeitmeldung integriert. Was es zu beachten gibt und wie das im SAP HCM umgesetzt wurde, erfahren Sie in unserem zweiten Teil zu Blogreihe DEÜV Elternzeitmeldung.

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Der Inhalt des beschlossenen Kompromissvorschlags mit Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll soll hier skizziert werden.

Mit der Ausgabe der Lohnsteuerbescheinigung an die Beschäftigten kommt häufig folgende Frage auf: warum wurden meine Beiträge zur Sozialversicherung nicht in voller Höhe auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt? Die Ursachen und einen Ansatz zum Nachvollziehen wollen wir hier skizzieren.

Seit dem 01.01.2023 besteht für Arbeitgeber hinsichtlich der Entgeltabrechnungsdaten die Teilnahmeverpflichtung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Im zweiten Teil unserer Blog-Serie soll die Umsetzung im SAP HCM beschrieben werden.

Die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung hat zum 01.01.2023 eine Erweiterung erfahren, die folglich auch Auswirkungen auf den Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll hat. In diesem zweiten Teil des Zweiteilers soll nun die Umsetzung im SAP HCM skizziert werden.

Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.

Zum 01.01.2024 erhält der DEÜV-Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) eine neue Datensatzversion. Im zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe soll die Umsetzung im SAP HCM beschrieben werden.

Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.

Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen. 

Haben Sie gewusst, dass man sich in SAP den Entgeltnachweis für mehrere Perioden auf einmal anzeigen lassen kann? In diesem Beitrag zeigen wir es Ihnen.