Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nutzen viele Mitarbeitende die Entgeltumwandlung in Verbindung mit Zuschüssen vom Arbeitgeber und der staatlichen Förderung. Die Höhe der dadurch entstehenden tatsächlichen Belastung für den Arbeitnehmenden ist schwer nachzuvollziehen. Daher haben wir eine Kundenlösung entwickelt, mit der Ihre Beschäftigten neben der Übersicht der geleisteten Zahlungen auch die individuelle Netto-Belastung direkt in ihrem Entgeltnachweis erhalten. Mehr erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Das Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 12, deren Änderungen fachlich und mit Bezug zur SAP HCM Payroll hier erläutert werden sollen.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält der DEÜV-Datensatz für das Arbeitgeberkonto eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Zum 01.01.2024 erhält das Abrufverfahren der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine neue Version der Verfahrensbeschreibung. Dessen wesentliche Änderung soll hier kurz erläutert werden, auch wenn sie in keiner neuen Datensatzversion resultiert und damit ohne Änderungen im SAP HCM bleibt.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält die Ausnahmevereinbarung im A1-Verfahren eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Die ab dem 01.01.2023 für Daten der Entgeltabrechnung verpflichtend zu nutzende Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die fachlichen Änderungen skizzieren.

Am 11.09.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2023) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2022 für die alten Länder 3,93 Prozent und für Deutschland insgesamt 4,13 Prozent.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Zum 01.07.2023 traten die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. Dieser Artikel enthält Fallbeispiele für den Andruck des PV-Prozentsatzes auf dem Entgeltnachweis.

Zum 01.01.2024 erhält der DEÜV-Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) eine neue Datensatzversion. Im ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe sollen die fachlichen Änderungen erläutert werden.