,

Kurzarbeit: Verlängerung der 100% SV-Erstattung bis 31.12.2021

Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde die vollständige SV-Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erneut verlängert.