Gleichmäßige Aufteilung von Einmalbezügen in der Personalkostenplanung auf 12 Perioden

Bei der Personalkostenplanung gibt es häufig die Anforderung, Einmalbezüge nicht in den Monaten auszuweisen, in denen diese entstehen, sondern geglättet (gleichmäßig) über alle Planungsperioden zu verteilen.