Der EuGH hat entschieden, dass bei der Festsetzung der Dauer des Jahresurlaubs die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer im Elternurlaub befunden hat, nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung berücksichtigt werden muss.
https://admanus.de/wp-content/uploads/2019/03/512x512-300x300.png00AdManushttps://admanus.de/wp-content/uploads/2019/03/512x512-300x300.pngAdManus2019-12-12 08:00:192020-04-07 11:06:23Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch für Zeit des Elternurlaubs?