Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland und gewährleistet somit deren Erholungsanspruch. Bei Änderungen der Arbeitszeit, insbesondere beim Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, ergeben sich spezifische Regelungen für den Urlaubsanspruch.​ Alle Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag!