Keine Vergütung von Umkleidezeiten bei fehlender Betriebsvereinbarung (MTV Chemische Industrie vom 24.06.1992)

§ 6 Ziff. 2 des Manteltarifvertrags für die chemische Industrie schließt eine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten aus, sofern keine entsprechende betriebliche Regelung existiert.