Seit dem 25. Mai 2018 ist die Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Pflicht für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder ihre Leistungen dort anbieten. Als Anwender in SAP® HCM geht es im Grunde um Erfüllung der Artikel 15, 17 und 18 der EU-DSGVO, also um das Recht der betroffenen Person auf Auskunft bezüglich der beim Unternehmen verarbeitenden Daten, um das Recht auf Datenlöschung und um das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit SAP® HCM verwalten, haben bereits ein Umsetzungsprojekt abgeschlossen und Daten in SAP® HCM vernichtet und/oder gesperrt. Doch nach wie vor spüren wir eine große Verunsicherung, ob auch wirklich an alles gedacht wurde.