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Überstunden ab 2026 steuerfrei und Zuschlagspflicht bei Überstunden von Teilzeitkräften

Ab 2026 sollen Überstundenzuschläge steuerfrei werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Zuschlag ist auf 25 % des Grundlohns begrenzt, während der Grundlohn für Überstunden weiterhin steuer- und abgabenpflichtig bleibt. Besonders spannend wird es für Teilzeitkräfte: Bereits seit 2024 greifen neue Zuschlagspflichten ab der ersten Überstunde – eine Entscheidung, die für viele Unternehmen neue Herausforderungen mit sich bringt.