Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO: Worauf SAP-HCM-Abteilungen wirklich achten müssen
Es ist ein ganz normaler Dienstagmorgen, als die E-Mail eintrifft: Eine Mitarbeiterin – oder ein längst ausgeschiedener Ex-Kollege – verlangt Auskunft über „alle zu mir gespeicherten Daten“. Ab diesem Moment läuft die Uhr. Die DSGVO gibt Ihnen einen Monat Zeit, und der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 ist einer der am häufigsten geltend gemachten Betroffenenrechte überhaupt.
Was nach einem einfachen „Daten zusammenstellen und rausschicken“ klingt, ist in einem SAP-HCM-System eine der unterschätztesten Aufgaben im Datenschutz. Denn die personenbezogenen Daten einer Person liegen nicht an einem Ort – sie sind über Infotypen, Cluster, Organisationsmanagement und Kundentabellen verteilt. Und Artikel 15 verlangt deutlich mehr als nur die reine Datenkopie.
Hier sind die Punkte, an denen es in der Praxis erfahrungsgemäß hakt.
