Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland und gewährleistet somit deren Erholungsanspruch. Bei Änderungen der Arbeitszeit, insbesondere beim Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, ergeben sich spezifische Regelungen für den Urlaubsanspruch.​ Alle Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag!

Da das Infektionsgeschehen auch im zweiten Jahr der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Deutschland nicht abebbt, sind am 20.04. einige Änderungen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Laufzeit wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert, es gilt eine Testpflicht für Betriebe – muss für die Zeit der Corona-Testung dem Mitarbeiter auch das Entgelt fortgezahlt werden?