Durch die aktuelle COVID-19-Pandemie hat das BMAS am 07. April 2020 entschieden, die Arbeitszeithöchstgrenze befristet bis zum 30. Juni 2020 auf 12 Stunden zu erweitern (COVID-19-ArbZV). Wer genau davon betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und welche Auswirkungen dies auf Ihr SAP HCM System haben kann, können Sie in diesem Blogartikel nachlesen.