KUG-Zuschuss & Beihilfen in der Corona-Krise im SAP HCM
Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.