Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.