Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Für das Jahr 2021 muss die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 erfolgen.
Ab dem Meldejahr 2021 muss auch ein Ersteller/in und ein Ansprechpartner/in genannt werden.
Sind diese nicht im Customizing hinterlegt, erscheint eine Fehlermeldung.
Die oben genannten Felder und die dazugehörigen Auswahlhilfen erscheinen jedoch nur wenn das Beginn Datum >= 01.01.2021 lautet.