Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
 
Im letzten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Statistik ein.

Die digitale Lohnschnittstelle stellt durch eine vordefinierte Struktur sicher, dass Daten aus dem Abrechnungssystem einheitlich für die Lohnsteuer-Außenprüfung zur Verfügung gestellt werden können. In folgendem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie die digitale Lohnschnittstelle funktioniert.

Seit Januar 2022 ist die neue Verdiensterhebung monatlich von ausgewählten Unternehmen zu erstellen und abzugeben. Bislang war der Versand der Meldungen jedoch nicht aus dem SAP-System heraus möglich. Diese Funktionalität wurde nun vollständig ausgeliefert.

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Für das Jahr 2021 muss die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 erfolgen.
Ab dem Meldejahr 2021 muss auch ein Ersteller/in und ein Ansprechpartner/in genannt werden.
Sind diese nicht im Customizing hinterlegt, erscheint eine Fehlermeldung.

Die oben genannten Felder und die dazugehörigen Auswahlhilfen erscheinen jedoch nur wenn das Beginn Datum >= 01.01.2021 lautet.

Spätestens am 31.03.2022 muss die Schwerbehindertenabgabe 2021 bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben werden. Im nachfolgenden Blogbeitrag haben wir Schritt für Schritt das Erstellen und Hochladen der Abgabe erklärt.