500,00 € pro Arbeitnehmer bleiben pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei – Nicht neu aber viel zu wenig genutzt: Jeder Arbeitgeber hat zusätzlich die Möglichkeit zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.