Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 19.12.2018 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte geändert.
Teilzeitbeschäftigte können bereits bei Überschreitung Ihrer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben.
Was bedeutet dies juristisch und in der Folge für Ihre SAP-Zeitauswertung?