Verstirbt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, hat der Erbe Anspruch auf die Urlaubsabgeltung.

Die Versteuerung läuft über die steuerlichen Merkmale (ELStAM) des Erben. Nachdem der Urlaubsanspruch als Vergütungsanspruch noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden ist, ist dieser als Einmalzahlung aus der Beschäftigung beitragspflichtig in der Sozialversicherung zu betrachten.