Um den Folgerungen der Rechtsprechung von europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) hinsichtlich des Urlaubsanspruchs bei Arbeitszeitänderung (besser) nachkommen zu können, hat SAP eine entsprechend konfigurierbare Funktionalität ausgeliefert. Diese soll hier vorgestellt werden.