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Verlängerte Entgeltfortzahlung für Kinderbetreuung nach dem IFSG

Um Eltern in der Corona-Pandemie noch besser zu unterstützen, wird die Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) auf bis zu 20 Wochen verlängert.