Bis zum 31.12.2020 können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Sonderzahlung (Zuschüsse / Sachbezüge) in Höhe von 1500,00 € zukommen lassen.
Um auch Mitarbeitern, deren Dezemberabrechnung erst Anfang Januar abgewickelt wird, fristgerecht die Sonderzahlung zukommen zu lassen, kann ein sogenannter unqualifizierter Abschlag (separater Zahllauf) im Dezember erfolgen.