Zum 01.10.2022 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für Geringfügige Beschäftigung (Minijob) und Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone), außerdem greift ein Bestandsschutz. Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.