Praktikanten/Umschüler werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als beschäftigte Arbeitnehmer angesehen und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten, sind Beiträge aus 1 % der monatlichen Bezugsgröße zu zahlen. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Wie sie dies in SAP® pflegen erfahren Sie in diesem Beitrag.