Durch die Zustimmung des Bundestages zum „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ sollen die Betriebsrentner entlastet werden.
Folgende wesentliche Regelungen des Gesetzes
monatlicher Freibetrag von 159,25 EUR
Koppelung des Freibetrages an die SV-Bezugsgröße (1/20)
Freigrenze für die Pflegeversicherung gilt weiterhin
Die Mindereinnahmen der GKV in 2020 werden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.
Die Umsetzung dieses Gesetzes ist jedoch nicht so kurzfristig realisierbar, hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Für SAP® HCM ist deshalb auch noch keine Anpassung erfolgt und ausgeliefert worden.