Für Unternehmen, die einem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie unterliegen oder angelehnt sind, kommt ab 2019 u.a. die tarifliche Freistellungszeit und ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG), bestehend aus einer festen und einer differenzierbaren Komponente, zum Tragen.
Bestimmte Personengruppen, wie z.B. Schichtarbeiter oder Mitarbeiter, die Angehörige oder Kinder pflegen, können „Zeit statt Geld“ beantragen. Die feste Komponente des tarifliche Zusatzgeldes kann somit in tarifliche Freistellungstage gewandelt werden.