Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes für das Jahr 2024 stehen umfassende Änderungen zum Beschluss. Unter anderem soll die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft werden: Betroffene Beschäftigte haben dann nur noch die Möglichkeit die Veranlagung direkt bei der Finanzverwaltung zu beantragen. Im Lohnsteuerabzugsverfahren soll die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung keine Anwendung mehr finden.