Im Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) vom 04.03.2021 wurde unter anderem die Bestimmung zum Verdienstausfall neu formuliert. Welche Änderungen sich hierbei gesetzlich sowie im SAP-System ergeben, lesen Sie in folgendem Artikel.