Das Bundesarbeitsgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung besteht.
Der Arbeitnehmer hat entgegen bisheriger Rechtsprechung keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen.