Seit dem 01.07.2023 wird in der Pflegeversicherung nicht nur ein Zuschlag für Kinderlose erhoben, sondern auch ein Beitragsabschlag für „Kinderreiche“ gewährt. Zum effizienten Nachweis der Elterneigenschaft und der PV-relevanten Anzahl Kinder soll zum 01.04.2025 ein neuer Datenaustausch eingeführt werden. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir den Aufbau des Datenaustauschs skizzieren.