Im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens soll zum 01.01.2024 eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger eingeführt werden. In diesem ersten Teil des Zweiteilers zum Thema sollen die fachlichen Grundlagen des Verfahrens vorgestellt werden.