Mit der Aktivrente 2026 schafft der Gesetzgeber einen starken Anreiz, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten: Bis zu 2.000 € monatlich können steuerfrei bleiben – doch für HR und Payroll bringt die Regelung neue Anforderungen in der Lohnabrechnung mit sich. Unternehmen müssen insbesondere das Monatsprinzip, die korrekte Anwendung im Lohnsteuerabzug sowie die weiterhin bestehende Sozialversicherungspflicht sauber berücksichtigen, um Fehler und Nacharbeiten zu vermeiden.
Ab Januar 2026 können Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben, bis zu 2.000 € ihres Arbeitslohns steuerfrei behalten – ein attraktiver Anreiz, länger im Beruf zu bleiben. Für Arbeitgeber, HR und Payroll bedeutet das neue Anforderungen in der Lohnabrechnung, insbesondere bei der technischen Umsetzung in SAP HCM und der korrekten Berücksichtigung im ELStAM-Abzugsverfahren. Unser Beitrag zeigt, was Sie jetzt wissen und bei der Abrechnung 2026 beachten müssen.
Der Infotyp 0020 (DEÜV) wurde gemäß den Anforderungen aus dem Pflichtenheft zur Systemuntersuchung – Anlage 04A um zusätzliche Felder erweitert. Diese Erweiterung dient dazu, spezifische Angaben zu weiterbeschäftigten Rentnern zu erfassen. Mit den neuen Feldern werden bei der Erfassung und Änderung der Daten, sowie innerhalb der Abrechnung, umfassende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Welche Felder dies sind und welche Plausibilitätsprüfungen es gibt, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.
