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In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.

Nach dem Jahreswechsel hat SAP mit Hinweis 3015315 nun wie angekündigt die IfSG-Verarbeitung für Berufsständisch Versicherte ausgeliefert. Die Details beschreiben wir im Folgenden anhand eines Beispielfalls.