Verstirbt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, hat der Erbe Anspruch auf die Urlaubsabgeltung.

Die Versteuerung läuft über die steuerlichen Merkmale (ELStAM) des Erben. Nachdem der Urlaubsanspruch als Vergütungsanspruch noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden ist, ist dieser als Einmalzahlung aus der Beschäftigung beitragspflichtig in der Sozialversicherung zu betrachten.

Bis zum 31.12.2020 können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Sonderzahlung (Zuschüsse / Sachbezüge) in Höhe von 1500,00 € zukommen lassen.

Um auch Mitarbeitern, deren Dezemberabrechnung erst Anfang Januar abgewickelt wird, fristgerecht die Sonderzahlung zukommen zu lassen, kann ein sogenannter unqualifizierter Abschlag (separater Zahllauf) im Dezember erfolgen.

Im Zuge der vermehrten Nutzung des Homeoffice rückt diese Bewertungsmethode stärker in den Fokus der Betrachtung. Wir nehmen dies zum Anlass diese Bewertung stärker zu beleuchten.

Mit der Datensatzversion 04 wird der GKV-Betriebsrenten-Freibetrag ab dem 01.10.2020 in das Zahlstellenverfahren (ZMV) integriert. Somit erfolgt im Falle eines Mehrfachbezugs eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber(n), ob und wenn ja, inwieweit der Freibetrag in der Krankenversicherung anzuwenden ist.

Wer mit der Pflege von Schemen und Regeln in der Personalabrechnung oder Zeitwirtschaft zu tun hat, kennt sicher die ein oder andere Situation, in der man dem ein oder anderen Problem begegnet, welches in diesem Artikel beschrieben ist.

Mit Hinweis 2907742 „Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung“ hat SAP nun den zweiten Teil der Lösung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgeliefert.

Bei der ersten Abrechnung nach unterjährigem Produktivstart und einer damit verbundenen unterjährigen Lohnkontenübernahme im Zeitraum nach 05/2020 kommt es zu dem Fehler: Vom System gesetztes Rückrechnungsdatum <DATUM> liegt vor pers. TIEFSTEN Rückrechung.

Im Rahmen der Customer Connection setzt die SAP Verbesserungsideen von Kunden um.  Welche Ideen umgesetzt werden, hängt davon ab, wie andere Kunden diese Ideen bewerten und wie aufwändig die Implementierung ist. In diesem Blogartikel wollen wir Ihnen eine Übersicht über die Weiterentwicklungen in der Entgeltabrechnung sowie Zeitwirtschaft geben.

Im Rahmen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) vom 25.03.2020 ist die vollständige SV-Erstattung bei Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 möglich. Die Berechnung der zu erstattenden SV-Beiträge erfolgt im SAP HCM bereits automatisch. Mit Korrekturhinweis 2919037 wird die pauschalierte SV-Erstattung nun auch in der Funktion DKUG (KUGM) protokolliert.

Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.