Gemäß Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung kommt es zu Änderungen sowohl für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob) als auch den Übergangsbereich (Midijob, ehemals Gleitzone).

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wird digital, auch in SAP HCM: in diesem zweiten Teil der mehrteiligen Blog-Reihe informieren wir über Verfahrensteilnehmer und den zukünftigen Prozessablauf.

Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegengenommen werden. Mit diesem Verfahren soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut werden.

Informiert die Krankenkasse über eine rückwirkende Zubilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, stellt sich häufig die Frage, wie die zugehörige Personalnummer im SAP HCM für eine korrekte DEÜV-Meldungserstellung zu pflegen ist.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der vierteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Das Verfahren der Versicherungsnummernabfrage im Rahmen der DEÜV führt aus unserer Sicht eher ein „Schattendasein“. Wir wollen es hier vorstellen, zumal es im Jahreswechsel 2021/2022 eine neue Datensatzversion 02 erhält.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wird digital, auch in SAP HCM: in diesem ersten Teil der mehrteiligen Blog-Reihe informieren wir über Grundlagen und zeitliche Planung der Umstellung auf die sogenannte „eAU“.

Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein.

In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist. Die Abführung darf nicht erfolgen, da der Arbeitgeber diese Beiträge von der BfA erstattet bekommt.

In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.

Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.