Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung erneut angepasst. Wie dieser Zusatzbeitrag in SAP HCM abgebildet ist, soll in diesem Artikel beschrieben werden.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im zweiten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

In der Unfallversicherung wird die den Unternehmen zugeteilte Mitgliedsnummer zum 01.01.2023 durch eine Unternehmernummer bzw. Unternehmensnummer ersetzt. Im zweiten von zwei Teilen wird die technische Auslieferung von SAP erläutert.

Zum 01.10.2022 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für Geringfügige Beschäftigung (Minijob) und Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone), außerdem greift ein Bestandsschutz. Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.

In der Unfallversicherung wird die den Unternehmen zugeteilte Mitgliedsnummer zum 01.01.2023 durch eine Unternehmernummer bzw. Unternehmensnummer ersetzt. Im ersten von zwei Teilen werden fachliche und prozessuale Grundlagen erläutert.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wird digital, auch in SAP HCM: in diesem vierten Teil der mehrteiligen Blog-Reihe informieren wir über die eAU-Rückmeldungen seitens der Krankenkassen und den Eingangsprozess im SAP HCM.

Zum 01.01.2023 wird der Prozess „Eröffnung Arbeitgeberkonto“ bei den Krankenkassen in das elektronische DEÜV-Meldeverfahren aufgenommen, auch im SAP HCM. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe sollen zunächst Datensatz und Prozess des Datenaustauschs beschrieben werden.

Bei der Abstimmung der Zahlungen kann es vorkommen, dass die gebuchten SV-Beiträge unterschiedlich zu den gezahlten SV-Beiträgen sind.
In folgendem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie dies für die Buchhaltung geklärt werden kann.

Gemäß Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung kommt es neben Änderungen zur Geringfügigen Beschäftigung (Minijob) auch zu Änderungen zum Übergangsbereich (Midijob, ehemals Gleitzone).