Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind in 2025 erneut Initialmeldungen abzugeben.

Ab dem 01.01.2025 sind die für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung verpflichtend aus einer neuen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen, auch in die SAP HCM Payroll.

Ab dem 01.01.2025 wird die Rechtskreistrennung in der Sozialversicherung aufgehoben, auch mit Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll.

Seit dem 01.07.2023 wird in der Pflegeversicherung nicht nur ein Zuschlag für Kinderlose erhoben, sondern auch ein Beitragsabschlag für „Kinderreiche“ gewährt. Zum effizienten Nachweis der Elterneigenschaft und der PV-relevanten Anzahl Kinder soll zum 01.04.2025 ein neuer Datenaustausch eingeführt werden. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir den Aufbau des Datenaustauschs skizzieren.

Mit der Ausgabe der Lohnsteuerbescheinigung an die Beschäftigten kommt häufig folgende Frage auf: warum wurden meine Beiträge zur Sozialversicherung nicht in voller Höhe auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt? Die Ursachen und einen Ansatz zum Nachvollziehen wollen wir hier skizzieren.

Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.

Zum 01.01.2024 erhält der DEÜV-Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) eine neue Datensatzversion. Im zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe soll die Umsetzung im SAP HCM beschrieben werden.

Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.

Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen. 

Zum Jahreswechsel 2023/2024 erhält der DEÜV-Datensatz für das Arbeitgeberkonto eine neue Datensatzversion, die fachlich und mit Bezug zu SAP HCM hier erläutert werden soll.