Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.

Zum 30.06.2021 endet die pauschalierte 100% SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit, vom 01.07. bis 31.12.2021 erfolgt sie lediglich noch zu 50%. Durch eine zusätzliche Erstattung von 50% bei Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit kann auch ab dem 01.07.2021 eine 100%ige SV-Beitragserstattung erreicht werden. Die entsprechende Funktionalität zur Abbildung im SAP HCM wurde nun ausgeliefert und soll hier vorgestellt werden.

Nach dem Jahreswechsel hat SAP mit Hinweis 3015315 nun wie angekündigt die IfSG-Verarbeitung für Berufsständisch Versicherte ausgeliefert. Die Details beschreiben wir im Folgenden anhand eines Beispielfalls.

Aktuell gibt es vermehrt Probleme bei der Ausweisung der SV auf den Lohnsteuerbescheinigungen.

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen (Weiterführende Informationen finden sich im BMF-Schreiben hier.) zum 01.01.2020 wurden von SAP im Laufe des letzten Jahres einige Hinweise ausgeliefert. Je nach Einspielkonstellation der Hinweise/Support Packages und durchgeführter Rückrechnungen kann es zu Unstimmigkeiten auf der LStB bzgl. der Ausweisung der SV (Zeilen 22 – 27) geben.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Mit der Datensatzversion 04 wird der GKV-Betriebsrenten-Freibetrag ab dem 01.10.2020 in das Zahlstellenverfahren (ZMV) integriert. Somit erfolgt im Falle eines Mehrfachbezugs eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber(n), ob und wenn ja, inwieweit der Freibetrag in der Krankenversicherung anzuwenden ist.

Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen in der aktuellen Krisensituation entlastet und unterstützt werden. So kündigte das Bundesfinanzministerium u.a. an, dass Sonderzahlungen in der Krise in 2020 steuer- und sv-frei verbleiben sollen. Dies sollte per Ankündigung auch den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG-Zuschuss) betreffen, was per BMF-Schreiben vom 09.04.2020 jedoch ausgeschlossen wurde.

Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.

Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRSG) noch kurz vor Jahreswechsel zum 01.01.2020 verabschiedet wurde, informiert nun SAP zur Umsetzung im HCM.

A1-Anträge sind ab 2020 mit den neuen Versionen 1.4.0 (Datensatz DXA1 für Entsendungen) bzw. 1.3.1 (Datensatz DXAV für Ausnahmevereinbarungen) der XML-Schemata zu übermitteln. Folgende Änderungen ergeben sich: