Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen zusammengestellt, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2020 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.

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Bereits mit Beginn des Jahres 2019 wurde offiziell das dritte Geschlecht in Deutschland eingeführt. Und auch obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kein drittes Geschlecht als solches benennt, schützt es dieses aber vor Diskriminierung oder Benachteiligung. Nun werden auch die Meldeverfahren der Sozialversicherungen angepasst, wie z.B. die Gemeinsamen Grundsätzen für das AAG-Verfahren.

Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduziert, ergeben sich unterschiedliche Urlaubsansprüche und -vergütungen. Dass die Anzahl der bereits erworbenen Urlaubstage bei Arbeitszeitreduzierung nicht verringert werden darf, wurde vom EuGH bereits klargestellt. Doch wie sieht es mit der Urlaubsvergütung aus?

Kaum ist der Jahreswechsel 2018/2019 vorüber, stehen zum 01.07.2019 bereits die nächsten (gesetzlichen) Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung an. 

Die (gesetzlichen) Änderungen zum 01.07.2019 haben Sie teilweise sicher bereits im Jahreswechsel 2018/2019 kennengelernt. Welche dies sind, und welche Änderungen noch dazukommen, können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.

Die EU-Richtlinie 2003/88/EG ist im Licht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 89/391/EWG so auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Arbeitgeber nicht zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Die Auswirkungen auf die Praxis dürften immens sein.
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Im Oktober 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht über die Vergütung von Reisezeiten (Urt. v. 17.10.2018 – 5 AZR 553/17). Der seinerzeitigen Pressemitteilung folgte kürzlich die Urteilsbegründung des BAG, aus der sich Konsequenzen für die betriebliche Praxis ergeben.
Gehört Reisezeit zur arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht, ist diese mit der für die eigentlichen Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen, sofern nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung hierfür eingreift.
Ergeben sich durch das Urteil Änderungen in Ihrem SAP-HCM? Wir unterstützen Sie gerne bei der fachlich-juristischen Einordnung der Reisezeiten Ihrer Mitarbeiter und der exakten Abbildung Ihrer Anforderungen im SAP-System.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 19.12.2018 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte geändert.
Teilzeitbeschäftigte können bereits bei Überschreitung Ihrer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben.
Was bedeutet dies juristisch und in der Folge für Ihre SAP-Zeitauswertung?

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung besteht.
Der Arbeitnehmer hat entgegen bisheriger Rechtsprechung keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen.

Der EuGH hat entschieden, dass bei der Festsetzung der Dauer des Jahresurlaubs die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer im Elternurlaub befunden hat, nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung berücksichtigt werden muss.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.