Im Rahmen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) vom 25.03.2020 ist die vollständige SV-Erstattung bei Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 möglich. Die Berechnung der zu erstattenden SV-Beiträge erfolgt im SAP HCM bereits automatisch. Mit Korrekturhinweis 2919037 wird die pauschalierte SV-Erstattung nun auch in der Funktion DKUG (KUGM) protokolliert.
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld in den Monaten März bis Dezember 2020 analog dem Sozialversicherungsrecht steuerfrei bleiben können.
Was sind personenbezogene Daten in SAP® HCM im Sinne der DSGVO? Bei der Umsetzung eines DSGVO-konformen Löschkonzeptes in SAP® HCM stellt sich gleich zu Beginn die Frage nach den zu löschenden Daten. Welche Daten sind überhaupt relevant und wie und wo finde ich diese? Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen diese Fragen beantworten.
Mit dem Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) ändert sich von Mai bis Dezember 2020 auch die Berücksichtigung einer während Kurzarbeit aufgenommenen Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld.
Das Umsetzen der Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) stellt für viele SAP-Kunden eine große Herausforderung dar. Die SAP unterstützt die Anwender hier mit der lizenzfreien Bereitstellung des Moduls SAP Information Lifecycle Management (ILM). Das ILM-Framework umfasst diverse Programme, Funktionen und Methoden zur Abbildung eines DSGVO-konformen Regelwerkes und der Vernichtung von personenbezogenen Daten.
Zur Abbildung des Regelwerkes liefert die SAP entsprechende ILM-Objekte mit voreingestellten Bezugszeitpunkten und Bedingungen aus. Insbesondere für die Stammdatentabellen der HR-Infotypen und den Clusterdaten der Abrechnung ist dies zufriedenstellend gelöst. Was ist aber mit personenbezogenen Daten in Kundentabellen?
Wie richtet man Kurzarbeit in SAP HCM ein und welche Möglichkeiten habe ich die Berechnung im Abrechnungsprotokoll nachzuvollziehen?
In unserem Artikel erhalten Sie einen Überblick, was zu tun ist, um Kurzarbeit für die deutsche Personalabrechnung zu implementieren. Außerdem gibt er einen Überblick an welcher Stelle im Abrechnungsprotokoll Sie nachvollziehen können, wie die Berechnung der Kurzarbeit erfolgt ist.
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.
Die SAP hat die Wartung ihrer on-Premise-Systeme „Business Suite 7“ und „S4/HANA“ verlängert. Für die Business Suite gibt sie als endgültiges Wartungsende 2030 an, für S4/HANA „mindestens 2040“.
Aufgrund vieler Anfragen von Newsletter-Abonnenten, möchten wir unsere Gedanken zu einer möglichen Abbildung der Abrechnung einer Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz im SAP HCM teilen und auf die damit verbundenen Probleme hinweisen.
Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ vom 13.03.2020, bringt Zugangserleichterungen und SV-Entlastungen für die Kurzarbeit, welche von der Bundesregierung per Verordnung erlassen werden können, was rückwirkend zum 01.03.2020 erfolgen soll.
