Praktikanten/Umschüler werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als beschäftigte Arbeitnehmer angesehen und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten, sind Beiträge aus 1 % der monatlichen Bezugsgröße zu zahlen. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Wie sie dies in SAP® pflegen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Im dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen, um den Einkommensverlusten der Beschäftigten entgegenzuwirken. Fachliche Grundlagen und Abbildung im SAP HCM sollen hier dargestellt werden.

Zum 01.01.2023 besteht für Arbeitgeber hinsichtlich Entgeltabrechnungsdaten die Teilnahmeverpflichtung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), auch mit SAP HCM. In diesem ersten von zwei Blog-Artikeln sollen die Grundlagen der euBP beschrieben werden.

Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung erneut angepasst. Wie dieser Zusatzbeitrag in SAP HCM abgebildet ist, soll in diesem Artikel beschrieben werden.

Das Protokoll der Abrechnung beinhaltet eine Menge unterschiedlicher Informationen. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wo sie verschiedene Sachverhalte im Protokoll der Abrechnung finden können.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

Im zweiten der vierteiligen Blog-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

In der Unfallversicherung wird die den Unternehmen zugeteilte Mitgliedsnummer zum 01.01.2023 durch eine Unternehmernummer bzw. Unternehmensnummer ersetzt. Im zweiten von zwei Teilen wird die technische Auslieferung von SAP erläutert.

SAP® stellt insgesamt 12 Exits zur Verfügung, um den Aufbau von Abwesenheitskontingenten über die Möglichkeiten des Customizings hinaus einzurichten.

In diesem Blogpost zeigen und erklären wir Ihnen diese 12 Exits.

Da die Energiepreispauschale (kurz EPP) arbeits- und sozialversicherungsrechtlich kein „Arbeitslohn“ bzw. „Arbeitsentgelt“ ist, ist sie nicht pfändbar und darf auch nicht mit Forderungen des Arbeitgebers „verrechnet“ werden. Eine entsprechende automatische Lösung zur Mindestauszahlung der EPP abzüglich Steuern wollen wir hier vorstellen.

Um zusätzliche steuerliche Belastungen in Folge der Inflation auszugleichen, bringt das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg. Inhalte und Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll / Entgeltabrechnung, wollen wir kurz skizzieren.