Durch den neuen Report RP_PC_WTI_REPORTER “Lohnarteninformationen” zum Auslesen von Lohnarten-Customizing lassen sich die Eigenschaften von Lohnarten aus mehreren unterschiedlichen Tabellen überprüfen und vergleichen. Wie der Report aufgebaut ist, zeigen wir in folgendem Blogartikel.

Gemäß EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom März 2021 ist der Verdienstausfall (erneut) mittels einer pauschalierten anstatt einer tatsächlichen Nettoentgeltdifferenz zu berechnen. Die entsprechende Umsetzung im SAP HCM wird hier erläutert.

Für die Entgeltabrechnung werden für Neben- oder Vergleichsrechnungen zunehmend die sogenannten Fiktivläufe notwendig. Da man sich die Ergebnisse dieser Fiktivläufe bisher lediglich in der Ergebnistabelle RT anschauen kann, haben wir zur Abhilfe eine Funktion für ein Entgeltnachweis-Protokoll implementiert.

Bis 2020 konnte das Vorjahr im SAP HCM steuerlich bis zur Periode 11 (November) technisch noch einmal „geöffnet“ werden. Im Jahreswechsel 2021/2021 wurde diese Öffnung des Steuerjahres aufgrund der Änderung in der Lohnsteueranmeldung dann auf bis lediglich Periode 02 (Februar) begrenzt.

Durch die Problematik der Ausweisung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2020 hat SAP nun wieder eine „eingeschränkte Öffnung des Steuerjahres“ ermöglicht. Wir möchten Ihnen diesen Status Quo hier zeigen.

Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein.

In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist. Die Abführung darf nicht erfolgen, da der Arbeitgeber diese Beiträge von der BfA erstattet bekommt.

In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.

Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.

Zum 30.06.2021 endet die pauschalierte 100% SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit, vom 01.07. bis 31.12.2021 erfolgt sie lediglich noch zu 50%. Durch eine zusätzliche Erstattung von 50% bei Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit kann auch ab dem 01.07.2021 eine 100%ige SV-Beitragserstattung erreicht werden. Die entsprechende Funktionalität zur Abbildung im SAP HCM wurde nun ausgeliefert und soll hier vorgestellt werden.

Haben Sie eine eAkte im Einsatz, auf die auch Mitarbeiter:innen Zugriff haben, um sich zum Beispiel ihren eigenen Entgeltnachweis anzusehen und auszudrucken, können Sie mit der LMC-Lösung die Lohnsteuerjahresbescheinigung ebenfalls in der eAkte zur Verfügung stellen.

Seit 2020 ist das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,25 % versteuert und ist damit noch attraktiver für Mitarbeiter geworden.

Dieser Beitrag zeigt die Umsetzung des Dienstrades (Fahrrad/Pedelec/*S-Pedelec) per Gehaltsumwandlung in SAP HCM.