Nach zweimaliger Verschiebung wird der Prozess „Eröffnung Arbeitgeberkonto“ bei den Krankenkassen zum 01.07.2023 in das elektronische DEÜV-Meldeverfahren aufgenommen, auch im SAP HCM. In diesem zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe sollen Auslieferung und Prozess im SAP HCM beschrieben werden.

Zum 01.01.2024 soll zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt neben dem Mutterschutz eine „Familienstartzeit“ durch eine zusätzliche Partnerfreistellung ermöglicht werden. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir über die geplanten Neuerungen und die Abbildung der aktuellen Familienleistungen im SAP HCM informieren.

Zum 01. Juli 2023 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.

Zum 01.07.2023 sollen sowohl der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung als auch Beitragszuschlag für Kinderlose angepasst werden. Dies zieht natürlich Anpassungen an der Beitragsberechnung in der SAP HCM Payroll nach sich.

Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung erneut angepasst. Wie dieser Zusatzbeitrag in SAP HCM abgebildet ist, soll in diesem Artikel beschrieben werden.

In der SAP Fiori APP „Meine Formulare“ können neben dem Zeit- und Entgeltnachweis weitere Bescheinigungen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Im Standard sind dies Lohnsteuerbescheinigungen und DEÜV-Meldungen. Über eine Kundenerweiterung können beliebige andere Bescheinigungen hinzugefügt werden, sofern sie als PDF-Dokument vorliegen.

Sofern Sie in Ihrer Unternehmensgruppe oder Ihrem Konzern mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener
Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, ist bis 31.03.2023 zwingend die sogenannte Eigenerklärung für eine Meldestelle der ITSG abzugeben.

Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung besteht die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus dem Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm elektronisch zu übermitteln. Alle Informationen haben wir im folgendem Blogartikel zusammengestellt.

Praktikanten/Umschüler werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als beschäftigte Arbeitnehmer angesehen und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten, sind Beiträge aus 1 % der monatlichen Bezugsgröße zu zahlen. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Wie sie dies in SAP® pflegen erfahren Sie in diesem Beitrag.