Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir eine Übersicht der fachlichen Änderungen geben.
Zum 01.07.2023 traten die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. In diesem zweiten Artikel des Zweiteilers wollen wir über Umsetzung des Gesetzes im SAP HCM informieren.
Auch in der zweiten Jahreshälfte stehen einigen Änderungen der Entgeltabrechnung bevor. Welche Bereiche davon betroffen sind, lesen Sie im folgenden Beitrag:
Im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens soll zum 01.01.2024 eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger eingeführt werden. In diesem ersten Teil des Zweiteilers zum Thema sollen die fachlichen Grundlagen des Verfahrens vorgestellt werden.
Nach zweimaliger Verschiebung wird der Prozess „Eröffnung Arbeitgeberkonto“ bei den Krankenkassen zum 01.07.2023 in das elektronische DEÜV-Meldeverfahren aufgenommen, auch im SAP HCM. In diesem zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe sollen Auslieferung und Prozess im SAP HCM beschrieben werden.
Zum 01.01.2024 soll zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt neben dem Mutterschutz eine „Familienstartzeit“ durch eine zusätzliche Partnerfreistellung ermöglicht werden. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir über die geplanten Neuerungen und die Abbildung der aktuellen Familienleistungen im SAP HCM informieren.
Zum 01.07.2023 sollen sowohl der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung als auch Beitragszuschlag für Kinderlose angepasst werden. Dies zieht natürlich Anpassungen an der Beitragsberechnung in der SAP HCM Payroll nach sich.
Zum 01.01.2023 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung erneut angepasst. Wie dieser Zusatzbeitrag in SAP HCM abgebildet ist, soll in diesem Artikel beschrieben werden.
Sofern Sie in Ihrer Unternehmensgruppe oder Ihrem Konzern mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener
Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, ist bis 31.03.2023 zwingend die sogenannte Eigenerklärung für eine Meldestelle der ITSG abzugeben.
Im folgenden Beitrag erhalten Sie Informationen zu Änderungen im Bereich Minijob und Midijob im Jahr 2023.