Das Verfahren der Versicherungsnummernabfrage im Rahmen der DEÜV führt aus unserer Sicht eher ein „Schattendasein“. Wir wollen es hier vorstellen, zumal es im Jahreswechsel 2021/2022 eine neue Datensatzversion 02 erhält.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wird digital, auch in SAP HCM: in diesem ersten Teil der mehrteiligen Blog-Reihe informieren wir über Grundlagen und zeitliche Planung der Umstellung auf die sogenannte „eAU“.

Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein.

In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist. Die Abführung darf nicht erfolgen, da der Arbeitgeber diese Beiträge von der BfA erstattet bekommt.

In der Pflegeversicherung wird der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.01.2022 auf 0,35% angehoben.

Im Jahreswechsel 2020/2021 wurde für die Abrechnung von Kurzarbeit die 100% Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form bis zum 30.06.2021 verlängert. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2021.

Zum 30.06.2021 endet die pauschalierte 100% SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit, vom 01.07. bis 31.12.2021 erfolgt sie lediglich noch zu 50%. Durch eine zusätzliche Erstattung von 50% bei Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit kann auch ab dem 01.07.2021 eine 100%ige SV-Beitragserstattung erreicht werden. Die entsprechende Funktionalität zur Abbildung im SAP HCM wurde nun ausgeliefert und soll hier vorgestellt werden.

Nach dem Jahreswechsel hat SAP mit Hinweis 3015315 nun wie angekündigt die IfSG-Verarbeitung für Berufsständisch Versicherte ausgeliefert. Die Details beschreiben wir im Folgenden anhand eines Beispielfalls.

Aktuell gibt es vermehrt Probleme bei der Ausweisung der SV auf den Lohnsteuerbescheinigungen.

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen (Weiterführende Informationen finden sich im BMF-Schreiben hier.) zum 01.01.2020 wurden von SAP im Laufe des letzten Jahres einige Hinweise ausgeliefert. Je nach Einspielkonstellation der Hinweise/Support Packages und durchgeführter Rückrechnungen kann es zu Unstimmigkeiten auf der LStB bzgl. der Ausweisung der SV (Zeilen 22 – 27) geben.

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren. Im zweiten der dreiteiligen Blogartikel-Reihe gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Mit der Datensatzversion 04 wird der GKV-Betriebsrenten-Freibetrag ab dem 01.10.2020 in das Zahlstellenverfahren (ZMV) integriert. Somit erfolgt im Falle eines Mehrfachbezugs eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber(n), ob und wenn ja, inwieweit der Freibetrag in der Krankenversicherung anzuwenden ist.