Gemäß EpiLage-Fortgeltungsgesetz vom März 2021 ist der Verdienstausfall (erneut) mittels einer pauschalierten anstatt einer tatsächlichen Nettoentgeltdifferenz zu berechnen. Die entsprechende Umsetzung im SAP HCM wird hier erläutert.
Nach dem Jahreswechsel hat SAP mit Hinweis 3015315 nun wie angekündigt die IfSG-Verarbeitung für Berufsständisch Versicherte ausgeliefert. Die Details beschreiben wir im Folgenden anhand eines Beispielfalls.
Im Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) vom 04.03.2021 wurde unter anderem die Bestimmung zum Verdienstausfall neu formuliert. Welche Änderungen sich hierbei gesetzlich sowie im SAP-System ergeben, lesen Sie in folgendem Artikel.
Mit Hinweis 2907742 „Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung“ hat SAP nun den zweiten Teil der Lösung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgeliefert.
Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.
Um Eltern in der Corona-Pandemie noch besser zu unterstützen, wird die Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) auf bis zu 20 Wochen verlängert.
Aufgrund vieler Anfragen von Newsletter-Abonnenten, möchten wir unsere Gedanken zu einer möglichen Abbildung der Abrechnung einer Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz im SAP HCM teilen und auf die damit verbundenen Probleme hinweisen.